Informationen zu Kosten und Preisen
Gesetzlich versicherte Patienten/innen müssen, so sie älter als 18 Jahre sind und keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung vorliegt, einen Eigenanteil in Höhe von 10€ (Verordnungsgebühr), zuzüglich 10% des „Rezeptwertes“ entrichten.
Weitere Informationen, zu den aktuellen Heilmittelpreisen der gesetzlichen Krankenversicherungen unter: www.gkv-spitzenverband.de
Entgegen der weitläufigen Meinung und der Aussagen mancher, privater Krankenversicherer, existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung keine verbindliche Gebührenordnung für (physio)therapeutische Leistungen.
Bei Privatpatienten/innen erfolgt die Abrechnung daher nach „Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh)“, bei welcher der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators von 1,4 bis 2,3 auf die GKV-Höchstsätze erlaubt. Bei der Festlegung dieses Multiplikators sollen sowohl die Qualifikationen des Personals, als auch betriebswirtschafliche Aspekte zugrunde gelegt werden.
Wir erlauben uns daher, den Multiplikator 1,6 zur Berechnung anzusetzen.